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Allgemeine Geschäftsbedingungen

SHM Profit

1. Anwendungsbereich

1.1 Die vorliegenden Lieferungen und Leistungen der remags GmbH (im Folgenden „remags“) unterliegen ausschließlich den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs).

1.2 Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen remags und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in der Auftragsbestätigung schriftlich festzuhalten.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1 remags überlässt dem Kunden die im Auftrag genauer bezeichnete Vertragssoftware im Objektcode samt Bedienungsanleitung mit der dort beschriebenen Funktionalität zur Nutzung. Die Vertragssoftware kann aus Programmen und/oder Daten bestehen. Teile der Vertragssoftware können nicht nutzbar sein, falls der Kunde diese Teile nicht erworben hat. Des Weiteren kann remags dem Kunden Zugang zu Online-Diensten wie Online-Programme oder Online-Speicher gewähren oder Apps in geeigneten Stores zur Verfügung stellen.

2.2 remags kann dem Kunden die Vertragssoftware im Objektcode auf Datenträger oder als Download oder, wenn dies so vereinbart wurde, als Online-Zugang zur Verfügung stellen.

2.3 Dem Kunden räumt remags ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Vertragssoftware in unveränderter Form auf den vereinbarten Geräten zur gleichen Zeit ein.

2.4 Der Kunde darf die Vertragssoftware nur im vertragsgemäßen Umfang benutzen. Nutzt der Kunde die Vertragssoftware in weiterem Maße als vereinbart (Übernutzung), zahlt er remags eine dreifach erhöhte Lizenzgebühr. Die Vertragssoftware kann aus mehreren Programmteilen und Daten bestehen, die einzeln erworben werden können. Zusätzliche Leistungen von remags für die Vertragssoftware können von den Vertragspartnern gegen Vergütung gesondert geregelt werden.

2.5 Die Bedienungsanleitung kann als Online-Hilfe oder mitgelieferte Textdatei (Handbuch) ausgeführt sein.

2.6 remags darf seine Leistungen auch durch Dritte erbringen lassen.

2.7 remags kann dem Kunden eine testweise Überlassung der Vertragssoftware bieten. Eine solche Testüberlassung wird ausdrücklich zwischen remags und dem Kunden vereinbart. Die Vergütung für die Überlassung der Vertragssoftware in der Testversion ist im Angebot ausgewiesen.

 

3. Geistiges Eigentum

3.1 Die Vertragssoftware ist urheberrechtlich geschützt. Jedmögliche Umarbeitung oder Bearbeitung der Vertragssoftware sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse sind untersagt, es sei denn, die Handlungen sind für die Erhaltung der bestimmungsgemäßen Nutzung und der Fehlerbeseitigung erforderlich.

3.2 Grundsätzlich ist der Kunde nicht berechtigt, die Vertragssoftware in den Quellcode zurückzuübersetzen oder in andere Programmiersprachen oder Datenformate zu überführen, sowie sie zu vervielfältigen. Falls die Konvertierung von Daten in andere Datenformate von remags zugelassen wurde, z.B. durch die Bereitstellung von Schnittstellen, wird remags an den konvertierten Daten ausschließlich berechtigt.

3.3 An Unterlagen einschließlich Schnittstelleninformation behält sich remags alle Rechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen nur mit Einwilligung von remags Dritten zugänglich gemacht werden und sind remags auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

3.4 Falls remags im Kundenauftrag entwickelt oder Daten erstellt hat, hat remags das Recht, die Produkte unentgeltlich ganz oder teilweise auch für eigene Zwecke zu verwenden, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3.5 Der Kunde darf ohne ausdrückliche Vereinbarung eine Sicherungskopie herstellen.

 

4. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

4.1 Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Rechnungen sind spätestens 30 Tage ab Ausstellungsdatum ohne Abzug fällig.

4.3 Gerät der Kunde in Verzug, so ist remags berechtigt, Verzugszinsen im Sinne und nach Maßgabe des gesetzesvertretenden Dekretes vom 9. Oktober 2002, Nr. 231 ab Fälligkeit der Rechnung zu verlangen.

4.4 Ist mit einem Kunden die Bezahlung in Raten vereinbart, so wird bei einem Zahlungsverzug von mehr als zwei Raten der offene Restbetrag in voller Höhe zur Zahlung fällig.

4.5 remags behält sich das Eigentum an gelieferten Gegenständen, den Datenträgern und der Dokumentation (Handbuch) bis zur vollständigen Bezahlung vor.

4.6 Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann remags - unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen – das für die gesamte Vertragslaufzeit vereinbarte und geschuldete Entgelt (als Ersatz der Kosten für die Bearbeitung des Auftrages sowie als entgangenen Gewinn) einbehalten bzw. fordern.

4.7 Falls mit einem Kunden ein Rückgaberecht vereinbart wurde, kann dies nur ausgeübt werden, wenn dies schriftlich vereinbart wurde, sowie von remags bestimmte schriftlich zugesicherte Leistungen nicht erfüllt wurden, und der Gebrauchswert der Software für den Kunden dadurch entfällt. In diesem Fall werden erbrachte Serviceleistungen von remags, wie Einweisung, Training, Installationen anteilsmäßig verrechnet.

 

5. Anpassungsklausel

5.1 Bei wiederkehrenden Zahlungen aus Verträgen nach Nr. 6-8 ist remags berechtigt, die Preise nach Ablauf der Mindestlaufzeit einmal jährlich an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex, veröffentlicht vom Landesstatistikamt (ASTAT), anzupassen.

5.2 Ein Recht zur Sonderkündigung entsteht dadurch für den Kunden nur dann, wenn die Preiserhöhung 5% übersteigt.

 

6. Service-Partnerschaft (Updatevertrag)

6.1 remags kann dem Kunden einen kostenpflichtigen Service-Partnerschaftsvertrag anbieten. Während der Laufzeit des Service-Partnerschaftsvertrags liefert remags dem Kunden alle noch nicht erworbenen aktuellen Updates der Vertragssoftware (Programme und Daten), wobei Handelsware und Sonderanfertigungen im Lieferumfang nicht enthalten sind.

6.2 Updates umfassen nach Ermessen von remags entweder eine neue Programmversion mit verbessertem Leistungsumfang oder eine Erweiterung bzw. Aktualisierung von Daten. Updates beziehen sich ausdrücklich nur auf von remags hergestellte Produkte in der vor dem Update aktuellen Version. Der Inhalt von Updates wird von remags ohne Rechtsanspruch festgelegt.

6.3 Für den Service-Partnerschaftsvertrag kann remags eine Mindestlaufzeit vereinbaren. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Ende der Laufzeit schriftlich per Einschreiben gekündigt wird. remags hat das Recht, bei Zahlungsrückständen von mehr als zwei Monaten die Lieferung von Updates bis zur Zahlung einzustellen.

6.4 Bei einer Erweiterung des Service-Partnerschaftsvertrags z.B. durch Nachkauf von Produkten gilt automatisch eine zusätzliche Mindestlaufzeit des gesamten Vertrags von 12 Monaten ab dem Datum der Erweiterung als vereinbart. Falls bereits eine darüberhinausgehende Mindestlaufzeit vereinbart war, bleibt diese unberührt.

6.5 Bei Neuabschluss eines gekündigten Service-Partnerschaftsvertrages kann remags eine angemessene Gebühr für nachzuholende Updates verlangen.

6.6 remags kann Updates als Online-Download liefern. Wenn der Kunde eine Lieferung auf Datenträger verlangt ist remags berechtigt, die Kosten in Rechnung zu stellen.

6.7 Der im Rahmen der Service-Partnerschaft von Remags angebotene technische Support ist auf Unterstützung zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Software, wie sie sich aus der Bedienungsanleitung ergibt, beschränkt.

 

7. remags Cloud Backup und Online-Dienste

7.1 remags kann dem Kunden kostenpflichtig Zugang zu einem von remags verwalteten Online-Diensten (remags Cloud Backup und service24.it) anbieten. Bestimmte, in der Bedienungsanleitung näher beschriebene, Dienste der Software können nur genutzt werden, solange der Kunde Zugang zu remags Online-Dienste hat.

7.2 Die Vergütung für die remags Cloud Backup erfolgt jeweils für einen bestimmten Zeitraum und hängt in der Regel vom bereitgestellten Speicherplatz ab.

7.3 Für die remags Cloud Backup kann remags eine Mindestlaufzeit vereinbaren. Der Vertrag verlängert sich in diesem Fall automatisch um 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Ende der Laufzeit nachweislich schriftlich gekündigt wird. remags hat das Recht, bei Zahlungsrückständen von mehr als zwei Monaten den Zugang zur remags Cloud Backup einzustellen.

7.4 Der Zugang zur remags Cloud Backup setzt eine aktuelle Version der eingesetzten Software voraus.

7.5 Nach Beendigung des Vertrags über den Zugang zur remags Cloud Backup ist remags nicht verpflichtet, etwaige vom Kunden auf der remags Cloud Backup gespeicherte Inhalte zu sichern oder zu verwahren.

 

8. Miete und Entgelt

8.1 remags kann die Vertragssoftware zur Miete anbieten. Während der Laufzeit der Miete räumt remags dem Kunden das Nutzungsrecht an der Software nach Nr. 2.3 ein.

8.2 Mit Beendigung der Miete erlischt das Nutzungsrecht.

8.3 Während der Miete ist die Aktualisierung der Software nach Nr. 6 enthalten.

8.4 Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Ende der Laufzeit nachweislich schriftlich gekündigt wird. remags hat das Recht, bei Zahlungsrückständen von mehr als zwei Monaten die Bereitstellung der Software, die Lieferung von Updates und die Bereitstellung der remags Cloud Backup bis zur Zahlung einzustellen.

 

9. Geheimhaltung, Schutzrechte

9.1 Die Weitergabe von Passwörtern und Zugangsdaten, die zum Zwecke des Kopierschutzes oder für den Zugang zu Cloud-Diensten von remags vergeben werden, an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von remags nicht gestattet.

9.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Vertragssoftware einschließlich aller überlassenen Unterlagen sowie die Sicherungskopie vor der unberechtigten Kenntnisnahme durch Dritte sorgfältig zu schützen. Dazu gehört die Kenntnisnahme durch unbefugte Mitarbeiter, sowie Dritte entsprechend zu verpflichten.

9.3 Der Kunde wird remags unverzüglich von etwaiger Kenntnis über Verletzungen der Schutzrechte von remags durch Dritte informieren oder wenn er von Dritten wegen Schutzrechtsverletzungen durch die Vertragssoftware in Anspruch genommen wird. Der Kunde gibt remags die Gelegenheit, diesen bei eventueller Prozessführung zu unterstützen. Darüber hinaus verpflichtete sich dieser, remags bei etwaiger Inanspruchnahme von Dritten zu unterstützen.

9.4 Der Kunde stellt remags auf erstes Anfordern von dem Schaden frei, der durch die Verletzung vorstehender Pflichten entsteht.

 

10. Mitwirkung des Kunden

10.1 Der Kunde wird die für die Nutzung der Vertragssoftware erforderliche Software (u.a. Betriebssystem) und Hardware auf eigene Kosten beschaffen, rechtzeitig installieren und auf dem technischen Stand halten. Dies geschieht nur in der passenden, freigegebenen und vorgesehenen Version.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung von Vertragssoftware nur geeignete Mitarbeiter einzusetzen.

10.3 Im Falle der Ausstattung der Software mit einem Dongle (Kopierschutzstecker) wird der Kunde diesen nur in Verbindung mit der Software nutzen, den Dongle stets sorgfältig aufbewahren und kein Umgehungsprogramm einsetzen. Verlorene Dongles werden nur durch Erwerb der geschützten Software ersetzt. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass der Dongle bzw. der Kopierschutz vom Betriebssystem seines Rechners erkannt wird.

10.4 Im Falle der Ausstattung der Software mit einer Online-Lizenz wird der Kunde die ihm überlassenen Zugangsdaten stets sorgfältig aufbewahren und kein Umgehungsprogramm einsetzen. Verlorene Online-Lizenzen, soweit diese permanent auf einem Rechner des Kunden installiert wurden, werden nur durch Erwerb der geschützten Software ersetzt. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass die Software über eine permanente und ausreichende Internetverbindung zu den Lizenzservern von remags verfügt.

 

11. Gewährleistung

11.1 Die Vertragssoftware ist mangelhaft, wenn sie von der in der Bedienungsanleitung oder der sonst im Vertrag beschriebenen Funktionsweise abweicht und dadurch die Tauglichkeit der Vertragssoftware zum üblichen, in der Bedienungsanleitung beschriebenen Gebrauch beeinträchtigt ist.

11.2 Die Vertragssoftware ist in der von remags spezifizierten Hard- und Softwareumgebung, insbesondere auf dem spezifizierten Betriebssystem, ordnungsgemäß lauffähig. Für von remags gelieferte Windows-Programme handelt es sich regelmäßig bei dem Betriebssystem um das zum Zeitpunkt der Auslieferung seit einem Jahr von Microsoft freigegebene Betriebssystem für Personal Computer. Für nachträgliche Systemupdates durch Dritte haftet remags nicht.

11.3 Eine Testversion ist nur zum Testen geeignet, nicht zum Produktiveinsatz bei Kunden und stellt somit keine mangelhafte Vertragssoftware dar. Bei einer als Beta-Version oder RC-Version der Software bezeichneten Version handelt es sich immer um eine Testversion.

11.4 Die Verfügbarkeit der von remags auf ihren Servern zum Abruf durch den Kunden bereitgehaltenen Software (z.B. Online-Programme, Online-Daten, Online-Speicher) muss mindestens 99% betragen. Der Ausfallumfang ergibt sich aus der gesamten Zeitdauer abzüglich Wartungsfenster, in der das System innerhalb von drei Monaten aufgrund von Ausfällen nicht zur Verfügung stand.

11.5 remags garantiert nicht die Vollständigkeit, Aktualität oder sonstige Eigenschaften von Daten (Preislisten, Richtpreisverzeichnissen).

11.6 Eventuelle Mängel (z.B. aufgetretenen Fehlermeldungen) sind nachweislich schriftlich und nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle). Der Kunde wird remags bei der Fehlerfeststellung und Mängelbeseitigung unterstützen.

11.7 Alle mangelhaften Liefergegenstände oder Leistungen sind nach Wahl von remags unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen. remags ist berechtigt, diese Nachbesserung dadurch vorzunehmen, dass dem Kunden eine geänderte Version der Vertragssoftware überlassen wird. remags ist ferner berechtigt, einen eventuell aufgetretenen Fehler zu umgehen, wenn der Fehler selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und/oder dadurch die Laufzeit oder das Antwortzeitverhalten der Vertragssoftware erheblich leidet.

11.8 Ist remags nicht haftbar, wird der Kunde remags den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten (insbesondere auch Reisekosten) zu den jeweils geltenden Sätzen vergüten.

11.9 Gelingt remags die Nachbesserung nicht innerhalb angemessener Frist, und schlägt sie auch innerhalb einer weiteren, vom Kunden angemessenen gesetzten Nachfrist fehl, so stehen dem Kunden Minderung und Rücktritt offen.

11.10 Mängelhaftung seitens remags ist ausgeschlossen, wenn an der Vertragssoftware ohne Genehmigung von remags Änderungen vorgenommen wurden oder der Kunde die Vertragssoftware in einer anderen als in der vorgesehenen Hard- oder Softwareumgebung einsetzt. Der Kunde ist berechtigt, darzulegen und nachzuweisen, dass die Änderungen in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Fehler stehen und Analysen die Behebung des Fehlers nicht wesentlich erschweren. Hiermit ist keine Zustimmung seitens remags zu einer solchen Änderung verbunden.

11.11 Im Falle des Rücktritts hat sich der Kunde seine Nutzung der Vertragssoftware anrechnen zu lassen. Die Anrechnung wird auf Basis einer betriebsgewöhnlichen Nutzungszeit von vier Jahren berechnet.

11.12 Falls der Kunde verlangt, dass Nacherfüllungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann remags diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Mängelhaftung fallende Teile nicht berechnet werden, während Mehraufwand, vor allem Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu vergüten sind.

11.13 Weitere Mängelhaftungsansprüche des Kunden gegen remags und ihre Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen; Nr. 12 (Haftung für Schäden) bleibt jedoch unberührt.

 

12. Haftung für Schäden

12.1 remags haftet nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Haftungsansprüche des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen.

12.2 remags haftet demzufolge nicht für direkte oder indirekte oder Folgeschäden, die dem Kunden oder Dritten durch die gegenständliche Vertragssoftware, einschließlich der Nutzung oder fehlenden Nutzung oder aufgrund Fehler derselben entstehen sollten. Ebenso haftet remags nicht für Schäden, die der Kunde aufgrund der Nichtbeachtung dieser AGBs oder sonstiger Vereinbarungen mit remags verursacht, noch für Schäden, die zurückzuführen sind auf unvorhersehbare Ereignisse und höhere Gewalt, auf Ereignisse, welche sich außerhalb des Kontrollbereiches von remags zutragen (z.B. Störungen der Telekommunikationsdienste oder Unterbrechungen der Stromzufuhr), auf Änderungen am System, an Netzeinrichtungen und Endgeräten, welche vom Kunden selbst oder durch Dritte ohne Zustimmung von remags durchgeführt werden, auf missbräuchliche oder unsachgemäße Nutzung des Dienstes bzw. des Systems durch den Kunden sowie auf mangelnde Vorkehrungen seitens des Kunden in den Bereichen Sicherheit, Feuerschutzmaßnahmen und Unfallvermeidung. Dasselbe gilt auch für Schäden aus entgangenem Gewinn, Verlust des Firmenwerts, verlorenen oder beschädigten Daten, für Schäden in Zusammenhang mit Funktionsstörungen oder Defekten der IT-Umgebung oder der Betriebssysteme auf denen die Software arbeitet, oder für andere kommerzielle oder wirtschaftliche Verluste, selbst dann, wenn remags auf die Möglichkeit derartiger Schäden hingewiesen wurde oder diese vorhersehbar waren, oder für Ansprüche Dritter. Das gesamte Risiko in Bezug auf die Ergebnisse und die Leistung des Programms liegt beim Kunden.

12.3 Die Haftung von remags kann auf keinen Fall den Betrag, welcher der betroffenen Jahresgebühr entspricht, übersteigen.

12.4 Aus der Nutzung von Online-Speicher, der von remags zur Verfügung gestellt wird (Cloud), entsteht remags keine Haftung für von Kunden hochgeladene Inhalte. Insbesondere haftet remags nicht für den Verlust von Inhalten und Daten. Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Sicherungskopien zu erstellen. remags übernimmt keine Haftung für fremde Inhalte, insbesondere für missbräuchliche Nutzung und das Hochladen von gesetzlich verbotener Inhalte (Informationen, Sachen, sonstige Leistungen) oder Verbindungen die Dritte schaden oder nationale/internationale Urheberrechte und Marken, Patent- und Namens- oder Kennzeichenrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen. remags gewährt nicht eine permanente inhaltliche Kontrolle sowie eine vollzeitige Funktionsfähigkeit der Cloud.

 

13. Ausdrückliche Auflösungsklausel

13.1 Unbeschadet weiterer Ansprüche der remags, haben die nachstehend angeführten Nichterfüllungen von Seiten des Kunden die Auflösung des gegenständlichen Vertrages im Sinne und nach Maßgabe von Art. 1456 ZGB zur Folge:

  • nicht erfolgte pünktliche und vollständige Zahlung des vereinbarten Preises für die Nutzung der Vertragssoftware innerhalb der vereinbarten Fälligkeiten;
  • nicht ermächtigte Abtretung, aus jeglichem Rechtsgrund und -titel, der Nutzung der Vertragssoftware;
  • Missachtung der Urheberrechte;
  • Eröffnung eines Insolvenz- oder Ausgleichsverfahrens zu Lasten des Kunden oder andere Umstände, welche den guten Namen des Kunden oder die ordnungsgemäße Abwicklung seiner Tätigkeit beeinträchtigen können.

13.2 Unbeschadet bleibt das Recht der remags auf Ersatz jeglichen weiteren Schadens. Die eventuell bereits bezahlten Beträge können von remags als Schadenersatz oder Anzahlung diesbezüglich einbehalten werden. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung allfälliger Schäden oder Entschädigungen in Folge der von remags vorgenommenen Auflösung aus obigen Gründen.

 

14. Schlussbestimmungen

14.1 Die entgeltliche als auch unentgeltliche Abtretung oder Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden an einen Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch remags.

14.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht gegen remags wegen eines anderen nicht aus diesem Vertrag stammenden Anspruchs auszuüben. Aufrechnen kann der Kunde nur mit solchen Ansprüchen gegen remags, die unstrittig oder rechtskräftig festgestellt sind.

14.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

15. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Bis zu einer solchen Geltung soll anstelle der unwirksamen Bedingung eine solche gelten, die vom wirtschaftlichen Sinn und Zweck her der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke des Vertrages.

 

16. Verarbeitung personenbezogener Daten

16.1 Die personenbezogenen Daten des Kunden, welche remags zur Ausführung ihrer Tätigkeit übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt werden, werden unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten gemäß EU-Verordnung Nr. 679/2016 verarbeitet, wobei die entsprechenden Modalitäten auf der Internetseite www.remags.work.com/privacy abrufbar sind.

 

17. Gerichtsstand und anwendbares Recht

17.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Bozen (Italien).

17.2 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich italienischem Recht.

Im Sinne und nach Maßgabe von Art. 1341, 2. Absatz, ZGB erklärt der Kunde, folgende Bestimmungen der obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und hiermit ausdrücklich anzunehmen: 1 (Geltungsbereich), 2 (Vertragsgegenstand), 3 (Geistiges Eigentum), 4 (Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug), Art. 5 (Anpassungsklausel), 6 (Service-Partnerschaft – Updatevertrag), 7 (remags Cloud Backup und Online-Dienste), 8 (Miete und Entgelt), 9 (Geheimhaltung, Schutzrechte), 10 (Mitwirkung des Kunden), 11 (Gewährleistung), 12 (Haftung für Schäden), 13 (Ausdrückliche Aufhebungsklausel), 14 (Schlussbestimmungen), 18 (Salvatorische Klausel) und 17 (Gerichtsstand und anwendbares Recht)

SAAS-Lösung REMAGS.WORK

1. Gegenstand

1.1 Die remags GmbH (im Folgenden „remags“) verpflichtet sich, dem im „BESTELLFORMULAR und VEREINBARUNG FÜR DIE NUTZUNG EINES SAAS‐DIENSTES“ (im Folgenden „Bestellformular“ und „Vereinbarung“) angegebenen Kunden, den zeitweiligen Fernzugriff mittels Internet auf die Software remags.work und die damit verbunden Dienste gemäß Vereinbarung zur Verfügung zu stellen. Die in Form einer Nutzungslizenz und mittels Web als SaaS (Software as a Service) Lösung, App für mobile Endgeräte (Smartphone, Tablet), Windows-Service zur Verfügung gestellte Software remags.work zur Erfassung von Mitarbeiter-Arbeitszeiten, Arbeitsberichten, Baustellenfotos und deren Übermittlung an das Büro des Kunden ist Eigentum der remags und für dieselbe urheberrechtlich geschützt.

1.2 Die Nutzungslizenz, welche als nicht ausschließliches Recht übertragen wird und nicht übertragbar ist, umfasst nicht das Recht, die Software als Quellkode zu erhalten. Alle Rechte an der Vertragssoftware und der Dokumentation verbleiben bei remags.

1.3 Gegenstand der Vereinbarung sind lediglich die Installation und Grundkonfiguration; weitere Dienste wie Beratung, weitere Konfigurationen und Schulungen werden getrennt vereinbart und verrechnet.

 

2. Annahme der Nutzungsbedingungen

2.1 Mit Unterschrift des Bestellformulars und der Vereinbarung nimmt der Kunde alle dort enthaltenen Bedingungen sowie die gegenständlichen „ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER SAAS‐LÖSUNG REMAGS.WORK“ (nachfolgend „AGBs“ genannt) vollinhaltlich an. Vorbehaltlich ausdrücklicher gegenteiliger Bestimmungen, ist jegliche Änderung des SaaS‐Dienstes remags.work, welche Änderungen der Nutzung im Vergleich zur aktuellen Version bedingen, Gegenstand der AGBs und wird darin geregelt.

2.2 remags behält sich das Recht vor, die AGBs jederzeit und ohne Vorankündigung abzuändern. Der Kunde kann jederzeit in die geltenden, von remags aktualisierten, AGBs auf der Homepage www.remags.com/de/agb Einsicht nehmen oder dieselben mittels Anfrage an die Mailadresse info@remags.com anfordern.

2.3 Vertriebspartner oder Vertriebsmitarbeiter von remags sind nicht berechtigt, Vereinbarungen in Abweichung zu diesen AGBs zu treffen.

 

3. Registrierung

3.1 Sollte eine Registrierung für die Nutzung des Dienstes notwendig sein, verpflichtet sich der Nutzer:

a) die für die Registrierungsphase erforderlichen Firmendaten (Registrierungsdaten) zu liefern und sicherzustellen, dass diese aktuell, vollständig und wahrheitsgemäß sind;

b) die Registrierungsdaten rechtzeitig und regelmäßig zu aktualisieren, damit sie zu jedem Zeitpunkt aktuell, vollständig und wahrheitsgemäß sind.

3.2 Falls der Nutzer falsche, ungenaue, nicht aktuelle oder unvollständige Informationen liefert, oder falls remags die vom Nutzer gelieferten Informationen aufgrund ihres Ermessens für falsch, ungenau, nicht aktuell oder unvollständig erachtet, hat remags das Recht, den betreffenden Account des Nutzers zeitweilig oder definitiv zu deaktivieren und eine weitere Nutzung des Dienstes zu unterbinden.

 

4. Technische Anforderungen

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, auf eigene Spesen alle für remags.work notwendigen technischen Anforderungen bereitzustellen, anzukaufen und zu installieren. Im Besonderen sind für die Nutzung des Dienstes die nachfolgend angeführten Mindestanforderungen notwendig: Hardware: - Personal Computer, optional Windows Server - Mobile Endgerät(e) (Smartphone oder Tablet) - Internetverbindung (min. ADSL, Glasfaser wird empfohlen) - Drucker (empfohlen) Software: Betriebssystem für die Nutzung des Dienstes im Browser (SaaS): - Microsoft Windows (ab Version 7, empfohlen wird Windows 10) - Apple ab MAC OS X Betriebssystem für die Nutzung der mobilen App: - Apple IOS (ab Version 10, empfohlen wird aktuelle Version) - Google Android (ab Version 5.6, empfohlen wird aktuelle Version) Betriebssystem für Windows-Service für den Datenabgleich ins Büro: - Windows Server (ab Version 2008 R2, empfohlen wird Version 2016) - oder alternativ Windows 7, empfohlen wird Windows 10 Darüber hinaus ist es notwendig, dass sich der Kunde mit der notwendigen Ausrüstung für die Verbindung zum World Wide Web, wie z.B. Modem/Router und allem anderen was für eine Verbindung notwendig ist, ausstattet.

4.2 remags garantiert in keinem Falle, dass die genannte Hard- und Software, die vom Kunden eingerichtet und genutzt wird, geeignet ist, um der von remags angebotenen Dienstleistung zu genügen und die gewünschten Ziele zu erreichen und ist von jeder diesbezüglichen Haftung befreit.

4.3 remags gewährleistet nicht die für die Übertragung der Daten notwendige räumliche, zeitliche und qualitative Verfügbarkeit der Internetinfrastruktur. Im Besonderen garantiert remags nicht, dass die Operationen zur Übertragung der Daten und zur Übermittlung derselben an die Software remags.work innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens durchgeführt werden.

 

5. Account und Password

5.1 Die Nutzung des SaaS Dienstes remags.work wird erst nach der Zuweisung eines Accounts und des dazugehörigen Benutzernamens und Passwortes, welche vertraulich sind und an die in der Vereinbarung angegebene Mailadresse des Kunden übermittelt werden, gewährt.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um die unerlaubte Nutzung durch nicht autorisierte Dritte zu verhindern. Er ist einziger und ausschließlicher Verantwortlicher des Accounts und der Zugangsdaten sowie der durch die Nutzung derselben vorgenommenen Handlungen.

5.3 Der Nutzer verpflichtet sich:

a) jegliche nicht ermächtigte Nutzung des eigenen Passwortes oder des eigenen Accounts sowie jegliche andere Verletzung der Sicherheitsregeln, von denen er Kenntnis erlangt, unverzüglich remags mitzuteilen;

b) sich am Ende einer jeden Session aus dem eigenen Account abzumelden.

5.4 Dem Nutzer ist bewusst, dass zum Zwecke der Regelung des Zugangs zum Dienst, die eigene Authentifizierung ausschließlich durch die Prüfung des vom Nutzer verwendeten Accounts, Benutzernamens und Passwortes erfolgt. Der Nutzer ist demzufolge verantwortlich für die Verwahrung und die korrekte Nutzung des eigenen Accounts, des Benutzernamens und des Passwortes für den Zugang zum Dienst, sowie für jegliche Schadensfolgen oder Nachteile, welche remags oder Dritten, infolge der nicht korrekten Verwendung, des Verlusts, des Entzugs und/oder Beeinträchtigung der Vertraulichkeit des vom Nutzer verwendeten Account, des Benutzernamens und des Passwortes, entstehen können.

5.5 Alle mittels Account, Benutzername und Passwort des Nutzers getätigten Operationen bedingen ausnahmslos die automatische Zuordnung der getätigten Operationen und durchgeführten Anfragen zu demselben. Der Nutzer anerkennt und nimmt zur Kenntnis, dass remags als Beweis für die vom Nutzer durchgeführten Operationen und – ganz allgemein – für die Beziehungen mit dem Nutzer selbst, jederzeit auch Beweismittel, welche aus den von remags verwendeten Informatiksystemen und –verfahren abrufbar sind, beibringen kann. Der Kunde kann die Zugangsdaten ausschließlich seinen Bediensteten oder Beratern, welche die Daten in Ausübung ihres Berufes nutzen müssen, mitteilen. Sobald der Kunde Kenntnis erlangt über die nicht konforme und vertragsmäßig vorgesehene Nutzung dieser Daten, so muss er den Vorfall unverzüglich remags anzeigen. Bei Erhalt dieser Anzeige kann remags den Zugang zum Dienst deaktivieren. In diesem Falle erfolgt die Reaktivierung des Dienstes durch remags erst nach Erhalt einer diesbezüglichen schriftlichen Mitteilung von Seiten des Kunden.

5.6 remags kann in keiner Weise für eventuelle Schäden, welche sich aus der Nichtbeachtung des gegenständlichen Art. 5 ergeben, haftbar gemacht werden.

 

6. Lizenzgebühren

6.1 Die Dienstleistung wird von remags entgeltlich gegen die Zahlung einer Lizenzgebühr erbracht. Die Lizenzgebühr setzt sich zusammen aus einer

  • Grundgebühr,
  • einer zusätzlichen Gebühr pro benötigte Benutzer (Login),
  • einer Gebühr für die Bereitstellung des Dienstes „Bildübertragung“ (optional),
  • einer Gebühr für die Bereitstellung des Dienstes „Material“ (optional),
  • einer Gebühr für die Bereitstellung des Dienstes „Arbeitsberichte“ (optional),
  • einer Gebühr für die Bereitstellung des Dienstes „Einsatzplan“ (optional),
  • einer Gebühr für die Bereitstellung des Dienstes „Dokumente“ (optional),
  • einer Gebühr für die Bereitstellung des Dienstes „Ressourcenplaner“ (optional).

6.2 remags behält sich das Recht vor, die Lizenzgebühr jederzeit abzuändern, vorbehaltlich des Rechts des Kunden, diese in der vom nachfolgenden Artikel geregelten Art und Weise nicht anzunehmen.

6.3 Die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte dürfen erst nach vollständiger Bezahlung der Lizenzgebühr ausgeübt werden.

6.4 Die jährliche Lizenzgebühr wird im Voraus berechnet und dem Lizenznehmer jährlich innerhalb 30 Tage vor Beginn des darauffolgenden Vertragsjahres in Rechnung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, die Lizenzgebühr innerhalb von 10 Tagen ab Ausstellungsdatum der Rechnung zu begleichen.

6.5 Im Falle der nicht erfolgten pünktlichen und vollständigen Zahlung der Gebühr hat remags das Recht, dem Nutzer, unter vorheriger schriftlicher Ankündigung und Gewährung einer letzten Frist von 3 Tagen, den Zugang zum Dienst zu verweigern und sämtliche Daten zu löschen.

6.6 Die Gebühr beinhaltet die Möglichkeit, eine unbeschränkte Anzahl von Zugriffen zum System vorzunehmen. Der von remags zur Verfügung gestellte Speicherplatz beträgt 1 GB. remags behält sich das Recht vor, ein weiteres Entgelt für eventuell über diesen Speicherplatz hinausgehende Speicher anzulasten, vorbehaltlich des Rechts des Nutzers, dieses in der vom nachfolgenden Artikel geregelten Art und Weise nicht anzunehmen. Eventuelle Zusatzleistungen (z.B. die technische Assistenz und Beratung, Schulungen) werden getrennt nach Aufwand in Rechnung gestellt.

 

7. Dauer

7.1 Die Vereinbarung hat eine Dauer von 12 Monaten mit Beginn ab dem ersten des auf die Aktivierung der SaaS Lösung folgenden Monats und verlängert sich stillschweigend für je weitere 12 Monate, sofern nicht eine der Parteien mindestens 60 Tage vor Ablauf der Vertragsdauer mittels Einschreiben mit Rückantwort bzw. mittels anderer nachweislicher schriftlicher Form (z.B. zertifizierter E-Mail-Post oder Faxmitteilung) kündigt.

7.2 Im Falle von Änderungen der Preisliste von remags, hat der Nutzer das Recht, die Nichtannahme der neuen Gebühr mittels Auflösung des Vertrags zum Ausdruck zu bringen, welche durch Übermittlung eines Einschreibens mit Rückantwort bzw. mittels anderer nachweislicher schriftlicher Form (z.B. zertifizierter E-Mail-Post oder Faxmitteilung) innerhalb der Frist von 30 Tagen ab Übermittlung der Rechnung zum Ausdruck zu bringen ist.

7.3 Die Beendigung des Vertrages, aus welchem Rechtsgrund auch immer, führt zur Einstellung des Dienstes durch remags. remags garantiert nicht die Sicherung und Bergung der Daten nach Vertragsende und übernimmt diesbezüglich keinerlei Verantwortung.

 

8. Sicherheitsstandards

8.1 Die vom Kunden verarbeiteten und remags anvertrauten Daten werden von dieser in ihrem Rechnungszentrum verarbeitet, dessen Sicherheitsstandards den Mindestsicherheitsanforderungen, welche von der EU-Verordnung Nr. 679/2016 vorgesehen sind, entsprechen.

8.2 remags stellt die Vertraulichkeit und die Sicherheit der Archivierung der Daten sicher, haftet aber nicht für die Richtigkeit und die Konformität der eingegebenen Daten.

 

9. Nutzungs- und Verwertungsrechte des Kunden

9.1 remags gewährt dem Kunden für die Laufzeit der Vereinbarung das einfache und nicht ausschließliche Recht (im Folgenden auch „Nutzungslizenz“ genannt), die Vertragssoftware für den in der Vereinbarung genannten Unternehmen entsprechend der Anzahl der erworbenen Versionen zu benutzen. Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung der Software ist unzulässig. remags ist zur Sicherung seiner Schutzrechte berechtigt, programminterne Schutzmaßnahmen in die Software zu implementieren. Dies gilt auch für künftige Updates des überlassenen Programms. Benötigt der Kunde Informationen zur Herstellung der Interoperabilität der Software mit unabhängig geschaffenen anderen Computerprogrammen, so wird er zunächst eine dahingehende Anfrage an remags richten. remags behält sich vor, die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen oder zu verweigern. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen des Urhebergesetzes unberührt.

9.2 Der Kunde erwirbt mit der Nutzungslizenz lediglich das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Vertragssoftware mittels der zur Verfügung gestellten Zugangsdaten. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. Der Lizenzgeber behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte an der Vertragssoftware vor.

9.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Vertragssoftware zu den Bedingungen der gegenständlichen AGBs bzw. der Vereinbarung zu nutzen und für die Einhaltung derselben, von Seiten der eigenen Bediensteten und/oder Berater und/oder Beauftragten aus jedem Titel, Sorge zu tragen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragssoftware in einer Art und Weise zu nutzen, die den anwendbaren geltenden gesetzlichen Bestimmungen, inkl. der Beschränkungen des Copyright und der anderen Rechte betreffend das intellektuelle Eigentum entspricht. Der Lizenznehmer darf die Vertragssoftware nicht in einer illegalen, nicht vom Lizenzgeber ermächtigten Art und Weise ausüben.

9.4 Der Kunde ist auf alle Fälle persönlich und direkt verantwortlich für die Handlungen im Widerspruch zu den Bedingungen für die Nutzung der Vertragssoftware gem. gegenständlichen AGBs bzw. der Vereinbarung, welche von den eigenen Bediensteten und/oder Beratern und/oder Beauftragten aus jeglichem Titel vorgenommen werden. Der Nutzer verpflichtet sich, auf den Dienst nicht mittels einer anderen als der von remags gelieferten oder autorisierten Schnittstellen zuzugreifen.

 

10. Aktualisierung der Vertragssoftware

10.1 Die Vertragsparteien vereinbaren, dass Software‐ und Programmaktualisierungen vom Lizenzgeber automatisch und ohne weitere Anlastung von Kosten vorgenommen werden. Der Lizenzgeber verpflichtet sich, dem Lizenznehmer Schulungen der Nachfolgeversionen anzubieten, welche nach Aufwand getrennt in Rechnung gestellt werden.

 

11. Installation von zusätzlicher Software

11.1 Wenn der Dienst remags.work aktiviert wird, können einige Programme im PC des Nutzers gespeichert werden, um den Dienst zu ermöglichen. Falls der Nutzer die Installation dieser Software nicht erlaubt, oder nicht in der Lage sein sollte, die Installation zu erlauben, kann es sein, dass der Dienst nicht erbracht wird.

 

12. Aussetzung und Unterbrechung des Dienstes

12.1 Der Nutzer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass remags nach eigenem alleinigem und ausschließlichem Ermessen das Passwort und den Account des Nutzers deaktivieren oder die Nutzung des Dienstes unterbrechen kann, falls er davon ausgeht, dass der Nutzer die gegenständliche Vereinbarung verletzt oder auf eine mit dem Geiste oder dem Wortlaut der gegenständlichen Vereinbarung unvereinbare oder entgegengesetzte Art und Weise gehandelt hat.

12.2 Der Nutzer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass jegliche Aussetzung oder Unterbrechung seines Zugangs zum Dienst im Sinne der Bestimmungen der gegenständlichen Vereinbarung auch ohne Vorankündigung erfolgen kann. 12.3 Im Falle von Unterbrechung, Beendigung oder Aussetzung des Dienstes wegen höherer Gewalt, wird remags alles Mögliche unternehmen, um den Dienst aufrecht zu erhalten, ohne jedenfalls eine diesbezügliche Pflicht oder Verpflichtung zu übernehmen.

 

13. Copyright und Geheimhaltung

13.1 Die Dienstleistung, insbesondere die diesbezügliche Software und alle damit zusammenhängenden Rechte, einschließlich jenen an der Marke, des Urheberrechts sowie alle anderen Rechte jeglicher Art an der Software oder Teilen davon stehen im ausschließlichen Eigentum der remags und sind von den Bestimmungen im Bereich des geistigen und/oder gewerblichen Eigentums geschützt.

13.2 Der Kunde verpflichtet sich, jegliches auf der Software angebrachte Erkennungszeichen unverändert zu belassen und außenstehenden Dritten weder den gelegentlichen Gebrauch noch die Reproduktion in jeglicher Form zu erlauben. Dem Kunden ist es ausdrücklich verboten, die Vertragssoftware öffentlich zu verbreiten oder Dritten (einschließlich kontrollierende und kontrollierte Gesellschaften oder Gesellschaften, die derselben Gruppe angehören) weiterzugeben oder in Unterlizenz zu vergeben oder jedenfalls die Nutzung von Seiten Dritter, sei es entgeltlich oder unentgeltlich die Nutzung zu erlauben.

13.3 Der Kunde verpflichtet sich, auch für seine Verwalter, Gesellschafter, Mitarbeiter, Freiberufler Techniker und Bediensteten, den Inhalt der Vertragssoftware und der diesbezüglichen Dokumentation geheim zu halten und die Eigentumsrechte an derselben zu schützen. Im Besondern verpflichtet sich der Kunde, die technischen und funktionellen Eigenschaften der Software sowie diesbezügliches Material oder Informationen Dritten weder abzutreten, noch zu leihen, zu zeigen oder zu beschreiben. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vertragssoftware zu übersetzen, abzuändern oder zu bearbeiten oder die Software zu dekompilieren, zurück zu entwickeln ("reverse-engineeren") oder zu disassemblieren, er darf weder selbst noch durch Dritte abgeleitete Software herstellen und in keiner Art und Weise versuche, einen Quellkode aufzudecken.

13.4 Struktur, Organisation und Quellkode der Vertragssoftware stellen wertvolles Betriebsgeheimnis und sensible Daten im Eigentum der remags dar.

 

14. Garantie- und Haftungsbeschränkungen

14.1 Der Kunde erklärt, einen umfassenden Überblick und vollständige Kenntnis der Dienstleistung und der Vertragsbedingungen zu haben. Der Kunde ist der einzige Verantwortliche für die Auswahl der Software zur Erreichung der von ihm angestrebten Ergebnisse und für die Nutzung und die Ergebnisse, welche er von dieser Software erhält.

14.2 Die Nutzung der Dienstleistung und im Besonderen der Software übers World Wide Web wird im Zustand, in dem sie sich befindet, gestattet, ohne Gewährleistung, dass die enthaltenen und beschriebenen Funktionen die gesetzlichen Anforderungen oder Bedürfnisse des Kunden erfüllen, oder dass sie in allen Kombinationen von Hardware und Software, welche für die Nutzung von Seiten des Kunden, der vor Abschluss der Vereinbarung unter eigener Verantwortung die Erfüllung der eigenen Bedürfnisse überprüft und bewertet hat, gewählt werden können, funktionieren.

14.3 Mängel hinsichtlich der Funktionstüchtigkeit oder Beschwerden der personalisierten Programme müssen remags nachweislich schriftlich mitgeteilt werden.

14.4 Eventuell vom Gesetz vorgesehene Garantieleistungen zu Lasten der remags hängen von der Funktionstüchtigkeit der Hardware und der Systemsoftware des Kunden und der korrekten Nutzung derselben ab und beziehen sich ausschließlich auf Funktionsmängel der Vertragssoftware. Sie erstrecken sich nicht auf Funktionsmängel, welche auf die falsche Anwendung und/oder auf die atypische Anwendung der Vertragssoftware zurückzuführen sind.

14.5 Die Gewährleistung besteht grundsätzlich nur, soweit die Systemkonfiguration des Lizenznehmers bezogen auf den Zustand der Auslieferung unverändert bleibt. Im Falle von Änderungen der Systemkonfiguration ist vorher eine Funktionsgarantie vom Lizenzgeber für die neue Konfiguration einzuholen.

14.6 remags haftet ausschließlich im Falle von nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Haftungsansprüche des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen.

14.7 remags haftet demzufolge nicht für direkte oder indirekte oder Folgeschäden, die dem Kunden oder Dritten durch die gegenständliche Vertragssoftware, einschließlich der Nutzung oder fehlenden Nutzung oder aufgrund Fehler derselben entstehen sollten. Ebenso haftet remags nicht für Schäden, die der Kunde aufgrund der Nichtbeachtung dieser AGBs oder sonstiger Vereinbarungen mit remags verursacht, noch für Schäden, die zurückzuführen sind auf unvorhersehbare Ereignisse und höhere Gewalt, auf Ereignisse, welche sich außerhalb des Kontrollbereiches von remags zutragen (z.B. Störungen der Telekommunikationsdienste oder Unterbrechungen der Stromzufuhr), auf Änderungen am System, an Netzeinrichtungen und Endgeräten, welche vom Kunden selbst oder durch Dritte ohne Zustimmung von remags durchgeführt werden, auf missbräuchliche oder unsachgemäße Nutzung des Dienstes bzw. des Systems durch den Kunden sowie auf mangelnde Vorkehrungen seitens des Kunden in den Bereichen Sicherheit, Feuerschutzmaßnahmen und Unfallvermeidung. Dasselbe gilt auch für Schäden aus entgangenem Gewinn, Verlust des Firmenwerts, verlorenen oder beschädigten Daten, für Schäden in Zusammenhang mit Funktionsstörungen oder Defekten der IT-Umgebung oder der Betriebssysteme auf denen die Software arbeitet, oder für andere kommerzielle oder wirtschaftliche Verluste, selbst dann, wenn remags auf die Möglichkeit derartiger Schäden hingewiesen wurde oder diese vorhersehbar waren, oder für Ansprüche Dritter. Das gesamte Risiko in Bezug auf die Ergebnisse und die Leistung des Programms liegt beim Kunden.

14.8 Die Haftung von remags darf auf keinen Fall den Betrag, welcher der betroffenen entrichteten Jahreslizenzgebühr entsprechend dem Lizenzmodell des Kunden entspricht, überschreiten.

 

15. Übertragung und Abtretung des Vertrages

15.1 remags ist berechtigt, sich bei der Erfüllung seiner Leistung auch anderer Unternehmen zu bedienen.

15.2 remags kann den gegenständlichen Vertrag jederzeit ganz oder teilweise an Dritte abtreten, wofür der Kunde bereits jetzt seine Zustimmung erteilt.

15.3 Der Kunde darf den gegenständlichen Vertrag ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von remags nicht abtreten, auch nicht im Rahmen einer Abtretung oder Pacht des Betriebes bzw. eines Betriebszweiges, bei sonstiger Auflösung der gegenständlichen Vereinbarung.

 

16. Ausdrückliche Auflösungsklausel

16.1 Unbeschadet weiterer Ansprüche der remags, haben die nachstehend angeführten Nichterfüllungen von Seiten des Kunden die Auflösung des gegenständlichen Vertrages im Sinne und nach Maßgabe von Art. 1456 ZGB zur Folge:

  • nicht erfolgte pünktliche und vollständige Zahlung des vereinbarten Preises für die Nutzung der Vertragssoftware innerhalb der vereinbarten Fälligkeiten;
  • Abtretung, aus jeglichem Rechtsgrund und -titel, der Nutzung der Vertragssoftware durch den Lizenznehmer;
  • Missachtung der Urheberrechte;
  • Eröffnung eines Insolvenz- oder Ausgleichsverfahrens zu Lasten des Kunden oder andere Umstände, welche den guten Namen des Kunden oder die ordnungsgemäße Abwicklung seiner Tätigkeit beeinträchtigen können.

16.2 Unbeschadet bleibt das Recht von remags auf Ersatz jeglichen weiteren Schadens. Die eventuell bereits bezahlten Beträge können von remags als Schadenersatz oder Anzahlung diesbezüglich einbehalten werden. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung allfälliger Schäden oder Entschädigungen in Folge der von remags vorgenommenen Auflösung aus obigen Gründen.

 

17. Schlussbestimmungen

17.1 Die entgeltliche als auch unentgeltliche Abtretung oder Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden an einen Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch remags.

17.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, ein Zurückbehaltungssrecht gegen remags wegen eines anderen nicht aus diesem Vertrag stammenden Anspruchs auszuüben. Aufrechnen kann der Kunde nur mit solchen Ansprüchen gegen remags, die unstrittig oder rechtskräftig festgestellt sind.

17.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

18. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Bis zu einer solchen Geltung soll anstelle der unwirksamen Bedingung eine solche gelten, die vom wirtschaftlichen Sinn und Zweck her der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke des Vertrages.

 

19. Verarbeitung personenbezogener Daten

19.1 Die personenbezogenen Daten des Kunden, welche remags zur Ausführung ihrer Tätigkeit übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt werden, werden unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten gemäß EU-Verordnung Nr. 679/2016 verarbeitet, wobei die entsprechenden Modalitäten auf der Internetseite www.remags.work.com/privacy abrufbar sind.

 

20. Gerichtsstand und anwendbares Recht

20.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Bozen (Italien).

20.2 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich italienischem Recht. Im Sinne und nach Maßgabe von Art. 1341, 2. Absatz, ZGB erklärt der Kunde, folgende Bestimmungen der obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und hiermit ausdrücklich anzunehmen: 1 (Geltungsbereich), 2 (Vertragsgegenstand), 3 (Geistiges Eigentum), 4 (Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug), Art. 5 (Anpassungsklausel), 6 (Service-Partnerschaft – Updatevertrag), 7 (remags Cloud Backup und Online-Dienste), 8 (Miete und Entgelt), 9 (Geheimhaltung, Schutzrechte), 10 (Mitwirkung des Kunden), 11 (Gewährleistung), 12 (Haftung für Schäden), 13 (Ausdrückliche Aufhebungsklausel), 14 (Schlussbestimmungen), 18 (Salvatorische Klausel) und 17 (Gerichtsstand und anwendbares Recht)