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Elektronische Rechnung - service24.it

Die Lösung für das vollautomatisierte Senden, Empfangen und Archivieren von digitalen Rechnungen und Dokumenten!

In Italien gilt die Pflicht zur digitalen Rechnung. Jedes Unternehmen muss seine Rechnungen - egal ob sie für die öffentliche Verwaltung, ein anderes Unternehmen oder eine Privatperson bestimmt sind - künftig in einem speziellen Datenformat (XML) erstellen und an die Serviceplattform SdI (Sistema di interscambio) der Agentur der Einnahmen (Agenzia entrate) übermitteln. Rechnung in Papierform oder PDF haben keine Gültigkeit.

Der Onlinedienst „service24.it“ von remags GmbH ist bereits seit 2014 im Einsatz und sorgt für eine reibungslose Abwicklung:

1. Empfangen der Eingangsrechnungen über einen eigenen Codice destinatario (Empfängerkodex) und Anzeige als einfaches PDF.
2. Erstellen und Versenden der XML-Rechnungen über einen automatischen Upload-Service inkl. digitaler Unterschrift und Zeitstempel.
3. Alle Rechnungen werden vollautomatisch und gesetzeskonform für 10 Jahre archiviert.
4. Upload und Archivierung von wichtigen Dokumenten (Bilanzen, Intrastat, Kontoauszüge, Lohnstreifen, usw.)

Die benutzerfreundliche, einfache und zweisprachige Oberfläche spart wertvolle Zeit und Kosten. Da es sich um eine webbasierte Lösung handelt, wird auch keine zusätzliche Hard- und Software benötigt.

Die vollintegrierte Schnittstelle zur ERP-Lösung shm Profit ermöglicht Betrieben das Arbeiten in einer gewohnten Umgebung. Rechnungen können direkt über die Verwaltungssoftware erstellt und versendet werden. Der Status der Rechnung (Akzeptiert, Abgelehnt,...) wird direkt angezeigt und auch Eingangsrechnungen werden vollautomatisch importiert und als lesbares Dokument (PDF) angezeigt.

IHRE VORTEILE:
- vollautomatischer Versand der Ausgangsrechnungen inkl. digitaler Unterschrift
- Empfang der digitalen Eingangsrechnungen
- Gesetzeskonforme Archivierung für 10 Jahre
- Verwaltung aller Dokumente in einer Software
- Intuitive, zweisprachige und einfache Benutzeroberfläche
- Professioneller technischer Support
- Einsparung von Kosten (Zeit, Papier, Druck und Raum)
- vollintegrierter Schnittstelle zur Software shm profit

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Anwendungstipps und wichtige Informationen

Auslandsrechnung

Wenn Sie Auslandsrechnungen and das SDI senden, dann hat die Agentur der Einnahmen folgende Einstellungen vorgesehen:

PLZ:
Land:
Provinz:
Steuernummer:
MwSt.-Nr.:
Cod. destintario:
z.B.: 06020 (muss 5-stellig sein)
z.B.: DE (muss 2-stellig sein)
z.B.: BR für Bayern (oder XX sollte das Kürzel nicht bekannt sein)
(nicht ausfüllen)
z.B. DE123456789 für Betriebe oder 000000000 (9x0) für Privatekunden
XXXXXXX


ACHTUNG: Rechnungen an italienische Stattsbürger im Ausland müssen als Auslandsrechnungen behandelt werden. Die Steuernummer wird auf der Rechnung NICHT angeführt.

Recapito impossibile

Sollten Sie die Rückmeldung "Recapito impossibile" bekommen, so ist zwischen Privatkunden und Firmenkunden zu unterscheiden: a) Privatkunden: Da die Agentur der Einnahmen die Rechnung an Privatkunden nicht zustellen kann, ist die Meldung in Ordnung und die Rechnung wird ordnungsgemäß gesetzeskonform archiviert. b) Firmenkunden: Die Rechnung konnte von der Agentur der Einnahmen nicht zugestellt werden. In diesem Fall muss die Rechnung als PDF per PEC mit folgenden Vermerk zugesendet werden: “Im Anhang senden wir Ihnen die Rechnung als PDF. Die Rechnung wurde ordnungsgemäß digital versendet und im Casetto fiscale der Agentur der Einnahmen hinterlegt.”

Fehlermeldungen (Fehler Upload - SCARTATA)

Nach dem Erstellen der digitalen Rechnung wird diese noch vor dem Versenden auch vom SdI (Sistema di Interscambio) überprüft. Bei formellen Mängeln wird diese nicht versendet und in shm Profit erscheint im Feld Status die Meldung "Fehler Upload" oder "SCARTATA". Öffnen Sie unter 9-Dokumente > XML-Historie die Datei Statusmeldungen.txt, korrigieren Sie die Rechnung laut Beschreibung und gehen Sie erneut auf digitale Rechnung erstellen.

Steuernummer mit IT8... oder IT9... (z.B. Kondominien und Vereine)

Tragen Sie Steuernummern die mit 8 oder 9 beginnen nur im Feld Steuernummer ein und auf keinen Fall im Feld MwSt.-Nr. Im Normalfall bleibt bei Kondominien und Vereinen das Feld MwSt.-Nr. leer. Falsch eingetragene Steuernummern werden von der Agentur der Einnahmen auf SCARTATA gesetzt, können ausgebessert und mit der selben Nummer nochmal versendet werden.

Hinweis öffentliche Rechnungen (CIG & CUP)

Wenn bei öffentlichen Rechnungen ein CIG oder CUP vergeben wurde, dann ist auch das Feld ID-Documento Pflicht. Dieses Feld muss die Auftragsnummer oder Protokollnummer enthalten. Sollte beides nicht vorhanden sein, schreiben Sie in dieses Feld einfach Ihre Rechnungs- oder Auftragsnummer.

Versendedatum

Grundsätzlich muss jede Rechnung innerhalb von 12 Tagen ab Rechnungsdatum an das SdI (Sistema di Interscambio - Agentur der Einnahmen) gesendet werden. Bei formellen Fehlern (SCARTATA) ist die korrigierte Rechnung mit ursprünglichen Rechnungsdatum und Nummer innerhalb von 5 Tagen nach Ablehnung neu zu versenden. Bei Nichteinhaltung der 12 Tage für die Versendung bzw. 5 Tage für die Korrektur, sieht die Agentur der Einnahmen Strafen von 250 Euro pro Rechnung und bis zu 180% der geschuldeten MwSt. vor.

Zeitversetzte Sammelrechnung (Fattura differita - TD24)

Die Agentur der Einnahmen hat klargestellt, dass als Rechnungsdatum, das Datum des letzten Lieferschein angeführt werden kann. Um Komplikationen mit der fortlaufenden Rechnungsnummerierung zu vermeiden, empfehlen wir jedoch als Rechnungsdatum den letzten Tag des Monats anzuführen und die Rechnung im selben Monat an die Agentur der Einnahmen zu übermitteln. Noch ist unklar ob auch in diesem Fall bis zum Versenden mehrere Tage vergehen können.

2022 Abschaffung Meldung Auslandsumsätze (Esterometro) und Verpflichtung Meldung Auslandsrechnungen in elektronischer Form

Mit dem Haushaltsgesetz 2021 wird mit Wirkung 1. Jänner 2022 die elektronische Meldung der Auslandsumsätze (sog. Esterometro) abgeschafft (Art. 1 Abs. 1103 Ges. Nr. 178/2020).
Es wird nicht mehr möglich sein, seine ausländischen Eingangsrechnungen in Papierform zu ergänzen oder Eigenrechnungen in Papierformat auszustellen sowie ausländische Ausgangsrechnungen lediglich in Papierformat zu erstellen. Für diese ausländischen Geschäftsoperationen ist die Ausstellung einer elektronischen Rechnung über die Plattform SDI verpflichtend.
Die elektronische Rechnungsstellung über die Plattform SDI betrifft, abgesehen von den Verkaufsrechnungen an ausländische Kunden (welche mit Dokumentart TD01 erstellt werden), auch die Einkäufe für innergemeinschaftlichen Erwerbe und Dienstleistungen, sowie die aus dem Drittland erhaltenen Dienstleistungen, (ausgenommen sind Zollbolletten).
Hierfür wurden neue Dokumentarten für die Ergänzung der Einkäufe eingeführt:
·         TD17 für die Ergänzung/Eigenrechnung der erhaltenen Dienstleistungen EU und außerhalb EU
·         TD18 für die Ergänzung der innergemeinschaftlichen Erwerbe
·         TD19 für die Ergänzung/Eigenrechnung bei Erwerb von Waren von nicht in Italien niedergelassenen Steuerpflichtigen, aber mit Leistungsort in Italien (Art. 17 Abs. 2 DPR Nr. 633/1972). Es handelt sich, vereinfacht ausgedrückt, um den Erwerb von im Inland befindlichen Waren von Ausländern.

Erstellung Ergänzung/Eigenrechnung ausländischer Eingangsrechnungen:
Als Aussteller der Rechnung ist der Leistende anzugeben, also das Unternehmen, welches tatsächlich die Leistung erbracht hat (cedente/prestatore). Als Empfänger gibt man jenes Unternehmen an, welches die Eigenrechnung ausstellt, also sich selbst (cessionario/committente).
·         Unter Dokumentart gibt man, wie bereits erwähnt, TD17, TD18 oder TD19
·         Angabe der Steuergrundlage laut erhaltener Eingangsrechnung, sowie der MwSt., die durch den Übergang der Steuerschuld auf den betreffenden Umsatz anfällt (außer es handelt sich um freie Umsätze).

Beispiele:
TD17 (innergemeinschaftliche Dienstleistung und Dienstleistungen aus einem Drittland) Im Falle von erhaltenen Dienstleistungen aus der Union oder einem Drittland ist der Steuerzahler verpflichtet eine Rechnung mit Dokumentart TD17 in elektronischer Form an das SDI-Portal zu versenden, indem er im Feld Aussteller die Eckdaten des Leistenden angibt und im Feld Empfänger seine eigenen Daten.
„Die Gesellschaft ALFA GmbH erhält eine Rechnung von ihrem österreichischen (oder schweizer) Anwalt BETA für verschiedene Beratungsleistungen. Die Gesellschaft ALFA GmbH versendet folgende Rechnung in elektronischer Form an das SDI-Portal:“


TD18 (innergemeinschatlicher Erwerb)
Im Falle von innergemeinschaftlichen Einkäufen ist der Empfänger verpflichtet eine Rechnung mit Dokumentart TD18 in elektronischer Form an das SDI-Portal zu versenden, indem er im Feld Aussteller die Eckdaten des Leistenden angibt und im Feld Empfänger seine eigenen Daten.
„Die Gesellschaft ALFA GmbH erhält eine Rechnung von der Gesellschaft BETA aus Deutschland für den Ankauf von Möbel. Die Gesellschaft ALFA GmbH versendet folgende Rechnung in elektronischer Form an das SDI-Portal:“


TD19 (Erwerb von im Inland befindlichen Gegenständen von Ausländern)
Im Falle von Einkäufen aus der EU oder einem Drittland von Gütern, welche sich bereits im Inland befinden ist der Empfänger verpflichtet eine Rechnung mit Dokumentart TD19 in elektronischer Form an das SDI-Portal zu versenden, indem er im Feld Aussteller die Eckdaten des Leistenden angibt und im Feld Empfänger seine eigenen Daten.
„Die Gesellschaft ALFA GmbH erhält eine Rechnung von der Gesellschaft BETA aus Spanien für den Ankauf von Mobiltelefonen. Es handelt sich hierbei um keinen innergemeinschaftlichen Erwerb, da sich die Güter bereits im Lager der GAMMA SRL in Mailand befinden. Das spanische Unternehmen ist in Italien steueridentifiziert. Die Gesellschaft ALFA GmbH versendet folgende Rechnung in elektronischer Form an das SDI-Portal:“

Auftragsfelder für Sanitätsbetriebe/Öffentliche Auftraggeber

Bei Rechnungen an den Sanitätsbetrieb werden zusätzlich zu den Feldern CIG, CUP und ID-Documento, eine Auftrags-/Bestellnummer mit Datum und einem Kodex Konvention (Codice Commessa Convenzione) verlangt. Diese Felder finden Sie beim Erstellen der Rechnung in shm Profit im Register 11-E-Rechnung.

Split Payment

Verlangt ein öffentliches Amt, dass die Rechnung mit Split Payment (Scissione dei Pagamenti) ausgestellt werden muss, müssen folgende Schritte befolgt werden: In shm profit werden im Rechnugnsbeleg alle Positionen mit dem geforderten MwSt.-Satz eingegen. Sobald alle Rechnungszeilen eingetragen wurden, muss mit dem kleinen Plus (+) rechts oben eine neue Position mit der Art „E-Bruttoabzug“ eingegeben werden. Es erscheint die Berechnungsübersicht mit Split Payment und die Rechnung kann versendet werden.

Rechnung an Kondominien mit Steuerückbehalt 4% (Ritenuta)

In shm profit werden unter 3-Positionen auf der Rechnung die Rechnungszeilen mit dem geforderten MwSt.-Satz eingegeben. Sobald alle Rechnungszeilen eingetragen wurden, muss mit dem kleinen Plus (+) rechts oben eine neue Position mit Art „E-Bruttoabzug“ eingegeben werden. Es werden nun automatisch fünf neue Zeilen eingefügt. In der fünften Zeile in der Spalte „Identnummer“ muss nun nur noch mit Mausklick anstell von "Split Payment" der Wert „ritenuta“ ausgewählt werden und und die Rechnung kann elektronisch versendet werden.